Evangelische
Gemeinde
Rheinau

Fragen zu Ihrer Trauung

Wer traut uns?

Sollte danach Ihr Hochzeitstermin feststehen, wäre als nächstes zu klären, wer Ihre Trauung hält.

Dies kann eine Pfarrerin oder ein Pfarrer sein, die Sie selbst schon persönlich angesprochen haben. Oder Ihr jeweiliger Gemeindepfarrer*in, zu dessen/deren Gemeinde Sie gehören. Dies können auch die Pfarrer*innen unserer eigenen Gemeinde sein.

Vereinbaren Sie einen Termin für das Traugespräch. Dabei wird der Ablauf des Traugottesdienstes besprochen. Dieser soll möglichst zu Ihnen passen. Sie können den Ablauf daher gerne durch Texte, Lieder oder Musik bereichern. Entweder durch eigene Ideen, die Sie bei anderen Hochzeiten mitnahmen, oder durch Beiträge von Freunden, Bekannten oder Verwandten.

Sprechen Sie Ihre Wünsche offen an, damit es am Ende wirklich der schönste Tag Ihres Lebens wird.

Mit wem besprechen wir Einzelheiten zu unserer Hochzeit?

Wenn ein Pfarrer*in aus unserer Gemeinde Ihre Trauung hält, können schon viele Details im Rahmen des Traugespräches abgeklärt werden. Darüber hinaus gibt es in unserer Gemeinde auch eine Kontaktperson aus unserem Ältestenkreis für Brautpaare, die gerne mit Ihnen einen Termin vor Ort vereinbart und Einzelheiten zur Trauung abklärt. 

Besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Hochzeit einen Sektempfang zu veranstalten?

Sollte Ihre Hochzeitskirche die Pfingstbergkirche sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf dem Vorplatz der Kirche auch einen Sektempfang abzuhalten. Im Einzelnen können Sie auch dies mit unserer Kontaktperson vor Ort oder mit unserem Pfarramt abklären.

Welche Unterlagen brauchen wir für die Anmeldung?  

Für die Anmeldung bei unserem Pfarramt kann es hilfreich sein, wenn Sie Ihre Personalausweise mit dabei haben. Falls jemand von Ihnen nicht zur Kirchengemeinde Mannheim gehört, brauchen wir auch einen Nachweis, zu welcher Kirche bzw. Gemeinde Sie gehören. Wenn die Eheschließung auf dem Standesamt bereits erfolgt ist, können Sie auch ihr Stammbuch vorbeibringen. Dann tragen wir die kirchliche Trauung ein, sobald diese erfolgt ist.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?  

In der Regel spricht nichts dagegen, wenn eine Fotografin oder ein Fotograf und/oder eine Kamerafrau bzw. ein Kameramann Aufnahmen macht. Diese sollten vor dem Gottesdienst mit der Pfarrerin/dem Pfarrer absprechen, von welchen Positionen aus das am besten geschieht, damit weder die Trauung- noch die Festgemeinde gestört wird. Im Mittelpunkt sollte stets das Geschehen im Gottesdienst und die Teilnahme daran stehen. Videoaufnahmen von der Empore sind ebenfalls möglich, so lässt sich die ganze Gottesdienstfeier ohne Störungen dokumentieren.

Gibt es Vorgaben für den Blumenschmuck?

Zwar haben wir stets auch einen Blumenschmuck für unsere Sonntags-Gottesdienste in unseren Kirchen. Für Trauungen lassen wir aber in der Regel den Brautpaaren die Freiheit, unsere Kirchen nach ihren jeweiligen Wünschen von einem Blumengeschäft ihrer Wahl schmücken zu lassen oder selbst zu schmücken. Sollten Sie ein Blumengeschäft für Ihre Trauung suchen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Beim Auszug des Brautpaares dürfen auch Blumen gestreut werden. Im Innenbereich allerdings nur Stoffblüten, da sonst unserem Fußboden Flecken drohen, die nicht mehr entfernt werden können. Echte Blüten dürfen im Außenbereich gestreut werden. Wir bitten davon abzusehen, Reis zu streuen, da es sich zum einen um ein Lebensmittel handelt und nicht vergeudet werden sollte, zum anderen nur sehr aufwendig zu beseitigen ist.

Was kostet die Trauung?     

Der Traugottesdienst ist für Mitglieder Evangelischen Kirche Mannheim kostenlos. Sollten Sie von außerhalb Mannheims kommen, können zusätzliche Kosten entstehen. Dies können Sie im Einzelfall klären, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird? 

Den Verwendungszweck ihrer Hochzeits-Kollekte sollten Sie mit dem Pfarrer*in abklären. Dies kann ein von Ihnen ausgesuchtes wohltätiges Projekt sein, oder ein Angebot im Rahmen unserer Gemeindearbeit.

Nur einer von uns ist Kirchenmitglied. Können wir uns dennoch kirchlich trauen lassen?

Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn mindestens ein Partner der evangelischen Kirche angehört. Gehört ein Partner der katholischen Kirche an, ist eine evangelische oder eine ökumenische Hochzeit möglich. Gehört ein Partner keiner Kirche an oder gehört ein Partner einer anderen Religion, etwa der muslimischen, an, besteht dennoch die Möglichkeit einer gottesdienstlichen Feier. Dies können Sie im Einzelfall mit unseren Gemeindepfarrern*innen besprechen.

Kann man einen Gottesdienst anlässlich eines Hochzeits-Jubiläums feiern?  

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Auch in diesem Falle können Sie uns gerne kontaktieren.

Hilfe bei der Auswahl eines Trauspruchs:

www.trauspruch.de

Hier ein paar Bilder von Trauungen in der Pfingstbergkirche