Sie haben einen nahen Angehörigen verloren?
Nehmen Sie mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl Kontakt auf. Dieses organisiert alles von der Abholung des Verstorbenen über den Zeitpunkt und Ort der Trauerfeier bis zum Sarg, den Blumen und den Behördengängen. Auch nimmt das Bestattungsinstitut Kontakt mit dem Pfarramt auf, um, in Absprache mit den Angehörigen, den Termin der Trauerfeier abzustimmen.
Schon vorher ist es möglich, den Pfarrer zu einer Aussegnung des Verstorbenen nach Hause zu rufen. Er spricht dann auf Wunsch der Angehörigen am Totenbett nochmals ein Gebet, gibt seinen Segen und spendet den Hinterbliebenen Trost.
Spätestens nachdem er von dem von Ihnen beauftragten Bestattungsinstitut informiert wurde, melden sich Pfarrer Jörger oder Pfarrer Sulger bei Ihnen, um Sie zum Beerdigungsgespräch in das Pfarramt einzuladen. Hierbei wird die Ausgestaltung der Trauerfeier mit Musik und Texten, eventuell auch Liedern, ausgesucht und zusammengestellt. Ebenso werden die Stationen des Lebens des Verstorbenen noch einmal zur Sprache kommen. Wenn es für Sie hilfreich ist, können Sie sich bereits im Vorfeld einige Notizen machen, die Sie beim Trauergespräch dem Pfarrer übergeben.
Die Trauerfeiern unserer Gemeindemitglieder finden in der Regel in der Friedhofskapelle des Rheinauer Friedhofes statt. Selbstverständlich sind auch Feiern auf anderen Friedhöfen möglich. Der Pfarrer kann auch für eine später stattfindende Urnenbeisetzung angefragt werden.
An einem Sonntag nach der Trauerfeier wird der Name der Verstorbenen im Gottesdienst verlesen und Ihrer nochmals in einem Gebet gedacht.
Danach folgt die Zeit der Trauerbewältigung nach der Trauerfeier. Auch hierbei stehen Ihnen Pfarrer Jörger und Pfarrer Sulger auf Wunsch weiterhin als Seelsorger zur Seite.
Aktuelle Bestimmungen bei Trauerfeiern:
Trauerfeiern können ab dem 7. Mai 2020 auch wieder in Friedhofskapellen stattfinden, die analog der Kirchen behandelt werden. Sie sind auf 30 min begrenzt, auf ein gemeinsames Singen ist zu verzichten. Alternativ finden sie unter freiem Himmel mit einem Mindestabstand von 2 m der Teilnehmenden statt. Es sind aber höchstens 50 Teilnehmende zuzüglich der liturgisch Mitwirkenden und der Bestatter zugelassen. Jeder Gast muss in der Halle einen selbst mitgebrachten Mund-Nasen-Schutz tragen.
In der Trauerhalle Rheinau beträgt die maximale Bestuhlung 28 zur Einhaltung der Mindestabstände.